Hausbesitzer und die Räum- und Streupflicht

Thomas-Max-Müller/pixelio.de

Ich war ca. zwei Jahre stolzer Häusle – Besitzer (davor ca. ein halbes Jahr Häusle- Bauer… eine Schule für’s Leben…).

Es gab eine lange Grundstücks -Vorderfront, ein nicht eckiges Eckgrundstück, in der Kurve sozusagen. Meine Güte, was hatten wir für ein Glück: zwei milde Winter. Die (netten) Käufer müssen dieses Jahr sicher ganz schön ackern, um diese lange Strecke freizuhalten. Dies sind so die Dinge, an die man vorher gar nicht so denkt.
Jedenfalls nicht sehr realistisch, eher so theoretisch.

Hier mal kurz und knapp aufgelistet, wie es mit den Pflichten aussieht:

  • Schnee und Glätte muss zwischen 7.oo und 20.oo Uhr beseitigt werden, Privatpersonen dürfen kein Streusalz verwenden (Bußgeld!) und die Räumpflicht besteht auch am Wochenende! Da gibt es allerdings regional unterschiedliche Regelungen, teils ab 8.ooUhr (hier hilft ein Blick in die Ortssatzung, online verfügbar)
  • Mieter müssen nicht räumen, es sei denn, sie sind im Mietvertrag ausdrücklich verpflichtet worden
  • ist ein Mieter nachweislich gesundheitlich/altersbedingt verhindert, muss der Vermieter für Räumung sorgen, nicht zu Lasten des Mieters
  • vor einer Haustür muss eine Schneise von 1,20 m bis 1,50 m geräumt werden, ansonsten reicht ein Streifen von 1 bis 1,20 m
  • beseitigten Schnee nicht in Rinnsteine, auf Gullys oder vor Ein- und Ausfahrten anhäufen
  • Berufstätigkeit, Urlaub oder Krankheit entschuldigen nach Auffassung der Juristen nicht, wenn ein Passant zu Schaden gekommen ist und gerichtliche Schritte einleitet, notfalls müsse der Besitzer eine Vertretung besorgen, wenn er selbst verhindert ist
  • für Radfahrer: Sie dürfen den Radweg verlassen und die gestreute Fahrbahn nutzen

Und Achtung! In Berlin gibt es derzeit verstärkt Kontrollen, ob der Räumpflicht nachgegangen wird. Wenn nicht, erfolgt eine Anzeige. Und es wird eine Frist gesetzt. Eine Stunde!
Danach räumt die BSR. So kommen auch diese Kosten noch zum Bußgeld dazu. :whaaa:

Hier gar nicht abgehandelt ist der Fall der Fälle: Passant stürzt und verletzt sich…das wird teuer… :sick:

Darum auch gaaanz vorsichtig laufen!!!!

    • GZi sagt:

      Wie jetzt: Privatpersonen dürfen kein Streusalz verwenden? :-? Aber es wird doch in Baumärkten, Supermärkten etc verkauft und wie soll man sonst die vereisten Wege räumen??? :-? :-? :-?

    • Miki sagt:

      @Gesa
      *flüster*
      „Salz darf von Privatpersonen nicht gestreut werden. Bußgelder: bis zu 10000 Euro (OLG Düsseldorf, AZ: 24 U 143/99)“
      8O

    • Sascha sagt:

      Was das Thema angeht, dass auch während der Arbeitszeit gestreut werden muss (ggf. durch eine Vertretung), gehen allerdings auch unter Experten die Meinungen weit auseinander. So gibt es auch ettliche Aussagen und Urteile, z.B. zuletzt ganz aktuell durch den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, die ganz eindeutig sagen, dass es eben NICHt zumutbar sei, dass jemand während der Arbeitszeit nach hause fahre um zu streuen oder diesbezüglich eine Vertretung bereithalten müsse… was ja eigentlich auch -so wichtig es sein mag- ziemlich weltfremd wäre ;)

      Zum Thema Salz sei noch angemerkt, dass da teilweise auch viel unter dem Begriff Streusalz angeboten wird, was gar kein Salz ist, sondern wo sich einfach nur der Begriff durchgesetzt hat für Streugut im Allgemeinen, wie z.B. Split, Granulat und ähnliches.

    • Miki sagt:

      @Sascha
      ich bin bei meiner Recherche auch auf einiges widersprüchliches gestoßen; das mit der Berufstätigkeit soll wohl ok. sein, also früh räumen und wenn man wiederkommt, aber kritisch wird’s eben genau dann, wenn was passiert…. ist wahrscheinlich ein weites Feld, welches die Gerichte auch nicht schlecht beschäftigt…. Auch viel nach dem Motto „wo kein Kläger auch keine Strafe“. Aber so mancher Ekel-Nachbar hat sicher seine Freude daran, Anzeige zu erstatten…. :grrr:

    • GZi sagt:

      Habe gerade das o.g. Urteil überflogen. Da geht es nur um die Uhrzeit, ab wann man streuen muss (7Uhr) und ob man für einen Mieter, der schon um 6 Uhr das Hausverlässt, früher streuen muss (nein). Das Salzverbot scheint in kommunale Regelgung zu fallen…. zum Teil verboten, zum Teil „nur“ unerwünscht… zahlen muss man aber auf alle Fälle, falls sich jemand verletzt. Klasse. Irgendwie ist das doch bescheuert… Habe daraufhin unsere Verordnung gelesen. da ist die Räumpflicht sogar nur von 8 Uhr bios 20 Uhr. Auch mit abstumpfenden Mitteln, aber kein ausdrückliches Salzverbot…

    • Miki sagt:

      @Gesa
      denkt man doch gar nicht, wie gefährlich man lebt, wenn man ein Häuschen hat, was? Ich hab das alles früher nicht gewusst… 8O

    • GZi sagt:

      Na ja, normalerweise ist mein Vater super informiert und ich zunehmend auch… aber das mit dem Streusalz hat mir jetzt irgendwie schon ’nen Schrecken eingejagd, weil ich es auch völlig irrsinnig finde. Wir nehmen Salz eh nur im Extremfall, meist Salz-Sandgemisch. Aber wir haben eben nur alte Mieter und das ist eben gefährlich…

    • patsy sagt:

      Soweit ich weiß, ist mit dem Streuverbot von Salz, nur ganz normales Haushaltssalz gemeint, nicht das Gemisch, was extra für den Winter angemischt wird. Viele Hausbesitzer sind nämlich hingegangen und haben normales Kochsalz benutzt weil es billiger ist. Das ist agressiver und deshalb verboten. Problematisch ist halt die Formulierung, da viele den Begriff „Salz“ dann falsch definieren und denken, sie dürften auch das Streusalz nicht verwenden. Jedenfalls ist das der Stand meines Wissens, ob ich nu Recht hab, kann ich auch nicht garantieren :idea:

    • Also die Argumentation Kochsalz wäre Agressiver bezweifel ich mal, fand den gedanken schon recht merkwürdig wenn man Streusalz kennt, (hab in meinem Lehrbetrieb den Hof damit geräumt so brauchten wir nur die gehwege Schieben und mit Granulat abstreuen), Das hat was mit Umweltschutz zu tun und is auch für Hunde wohl nicht so angenehm wenn die das Zwischen die Pfoten bekommen, soll aber Alles je nach Gemeinde unterschiedlich sein, also bei uns ist der Einsatz von Streusalz so nicht gestattet wobei es nach Medien Berichten die möglichkeit giebt in extremen Ausnamefällen Sondergenehmigiungen zu erteilen für die Bevölkerung. Zum Thema Verkauf sag ich nur man darf nicht alles benutzen was Verkauft wird. So kann man in Deutschen Baumärkten Fehlerstromschutzschalter kaufen die in Deutschland auf grund ihrer Bauart nicht verwendet werden dürfen. So ist es auch beim Streusalz, ausserdem giebt es ja möglichkeiten Streusalz auf dem Grundstück einzusetzen.
      cu an other time
      on an other place

      der bagalutenGregor
      (alle angaben wie immer nach bestem Wissen aber ohne gewähr)

    • Schaps sagt:

      Die sollten hier in Kiel mal kontrollieren! Hier sind die Wege immer nur so notdürftig in der Mitte frei, weshalb sich Pfade bilden. Das nervt!!

    • Fulanos Worte sagt:

      Zum Glück habe wir unsere Räumwoche ohne Klagen überstanden. ;-)
      Gruß
      Fulano
      P.S. Du musst Dir noch ein Thema aussuchen für meinen Gastartikel.

    • Miki sagt:

      @Fulano
      nicht ich „muss“… ich darf!!! :-) Aber ich hab noch keins, kann dir doch nicht einfach ein Thema aufbrummen ?! 8O
      *grübel*

    • Fulanos Worte sagt:

      Das ist doch der Spaß. Wir sehen dan was rauskommt ;-)
      Gruß
      Fulano


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