Schlagwort: stefan vieregg

Ermahnen statt Abmahnen!

Lieber Stefan Vieregg,

getreu dem Motto der Überschrift
möchte ich Sie heute ERmahnen und Sie gleichzeitig auffordern, Ihre seit dem 13. Mai 2013 bestehende Urheberrechtsverletzung gegen mich zu beenden. Bitte entfernen Sie mein Foto bis zum 20.02.2014 aus Ihrem Beitrag.

 

Screen.Urheberrechtsverletzung2

(ich habe die Verlinkung entfernt, die Ladezeiten spotten jeder Beschreibung …und das alles, um dann Werbung zu sehen… das erspare ich meinen Lesern)

 

Ich mag die Abmahnerei nicht. Sie sicher auch nicht. Daher werden Sie meiner eindringlichen Bitte sicher folgen.

 

Was ich nicht verstehe: Sie sind professionell im Web unterwegs…und trotzdem klauen Sie einfach (mein) Bild?
Ich muss dazu sagen: als ich im Jahr 2009 ganz unbedarft anfing zu schreiben und dies zu publizieren (den Begriff „bloggen“ kannte ich noch gar nicht wirklich) hab ich auch solche Fehler gemacht. Allerdings habe ich es durch Quellenangaben den rechtmäßigen Besitzern sehr einfach gemacht, die Verfehlungen zu finden  :whaaa:  Aber das war 2009 und 2010.
2014 sollte es jeder Aktive im Web besser wissen.
Den Begriff „Lektorat“ musste ich googeln, um mir ein Bild zu machen, mir wurde geholfen.
Ich sag ja immer „Bloggen macht schlau!“
Sicher sind noch einige unterwegs, die einfach mal Bilder klauen und (hoffentlich!) eigene Beiträge damit aufhübschen.
Aber es ist wohl wie beim Ladendiebstahl (wo es dem Recht nach auch keinen Unterschied zwischen Kaugummi und Computer gibt)… mal klappt’s… und mal nicht…. und auch wenn es (z.B. beim Kaugummi) so harmlos erscheint, es ist am Ende doch ein Diebstahl…

 

In diesem Sinne,
liebe Grüße
Miki
Hier noch mein Beitrag mit MEINEM Bild.

Hibiskus2

Nachtrag:

So, das Bild ist dort raus. Gut so.

Aber:  „Ach, der Ausschnitt ist von Ihnen? Das konnte ich bei Google nicht erkennen“.

Geht’s noch? Für alle: wenn ihr nicht wisst, wer die Rechte an dem Bild hat: FINGER WEG! Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

..Auschnitt“ … 1600 x 1590 Pixel… nun ja…